NOMISMA SCHOLA
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123. Reichstag, Repräsentantenhaus, Bauausschuss, Nr. 1, 26. Februar 1992 (Heisei 4) (Grundsatzerklärung des Generaldirektors der Nationalen Landbehörde Azumaya Yoshiyuki, Antwort des Generaldirektors des Landamtes Chinzei Michio: Hintergrund der Aufhebung der Gesamtkontrolle).

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Von dieser Quelle gestützte Behauptungen

  1. Generaldirektor der Nationalen Landbehörde Azumaya Yoshiyuki (Grundsatzerklärung): Am 25. Januar des letzten Jahres (1991) hat das Kabinett die Leitlinien zur Förderung einer umfassenden Bodenpolitik als grundlegende Richtlinien für eine umfassende Bodenpolitik auf der Grundlage des Grundbodengesetzes verabschiedet. Die Leitlinien legen drei Ziele für die Bodenpolitik fest: (1) die Zerschlagung des „Land-Mythos“, (2) die Erreichung angemessener Bodenpreisniveaus und (3) die Gewährleistung einer angemessenen und rationalen Landnutzung.
  2. Generaldirektor der Nationalen Landbehörde Azumaya Yoshiyuki (Grundsatzerklärung): In Bezug auf grundstücksbezogene Kredite werden wir auch nach der Aufhebung der Gesamtkontrolle für Kredite an die Immobilienbranche Ende letzten Jahres einen sogenannten Auslösemechanismus einführen und durch den Einsatz von Finanzprüfungen und die flexible Durchführung von Anhörungen strenge Anleitungen geben.
  3. Generaldirektor des Landamtes, Nationale Landbehörde, Chinzei Michio: Die Gesamtkontrolle wurde im April 1990 (Heisei 2) als außerordentliche Notmaßnahme für anormale Situationen eingeführt. Die Leitlinien zur Förderung einer umfassenden Bodenpolitik, die im Januar letzten Jahres (1991) vom Kabinett verabschiedet wurden, positionierten dies ebenfalls als eine vorerst umzusetzende außerordentliche Notmaßnahme und sahen die Notwendigkeit eines Mechanismus (Auslöser) für ihre Reaktivierung im Falle einer Einstellung vor.
  4. Die Faktoren für die Entscheidung zur Aufhebung der Kontrolle waren: Die Bodenpreisuntersuchung im Juli letzten Jahres und die am 20. Dezember veröffentlichte Sonder-Bodenpreisuntersuchung zeigten einen deutlichen Abwärtstrend, hauptsächlich in den drei großen Metropolregionen; die Entwicklung der Kreditvergabe durch Finanzinstitute; und Hindernisse bei der Versorgung mit Wohnraum und Wohngrundstücken. Die Angelegenheit wurde im Ministerrat für Bodenpolitik erörtert, und die Behörden des Finanzministeriums trafen die endgültige Entscheidung zur Aufhebung.
  5. Nach der Aufhebung wird der Generaldirektor des Bankenamtes eine neue Anweisung herausgeben und die Anleitung fortsetzen, einschließlich der Einrichtung eines Auslösemechanismus, der Stärkung und Verbesserung der Prüfverfahren, der Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Sicherheitenbewertung und der Durchführung von Anhörungen zur Beseitigung spekulativer Gelder.
  6. Ausschussmitglied Shibuya Osamu las vor, dass der „Economist“ von 1990 kommentiert hatte: „Es ist viel zu nachsichtig, eine Regulierung einzuführen, um die Kreditvergabe an die Immobilienbranche unter dem Wachstum der Gesamtkreditvergabe zu halten, und das zu diesem späten Zeitpunkt“, und kritisierte, dass die Maßnahmen reaktiv seien und zurückgezogen würden, bevor sie Ergebnisse erzielten.

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