SOURCE ROOM
118. Reichstag, Repräsentantenhaus, Finanzausschuss, Nr. 7, 28. März 1990 (Heisei 2) (Ergänzende Erklärung des Generaldirektors des Bankenamtes Tsuchida Masaaki, Antwort des Generaldirektors des Steueramtes Ozaki Mamoru).
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Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Generaldirektor des Bankenamtes Tsuchida Masaaki: Angesichts der Bedeutung des Bodenpreisproblems haben wir es für notwendig erachtet, Maßnahmen zu ergreifen, die einen Schritt weiter gehen als bisherige, und haben gestern (27. März 1990) eine Anweisung zur Eindämmung von grundstücksbezogenen Krediten erlassen. Er erklärte auch: „Es gibt Grenzen für das, was auf finanzieller Ebene getan werden kann.“
- Inhalt der Anweisung: (1) Es ist wünschenswert, dass die grundstücksbezogenen Kredite der Finanzinstitute in einem ausgewogenen Verhältnis zu ihrer gesamten Kreditvergabe stehen (grundsätzliche Haltung). (2) Vorerst wird gefordert, die Kreditvergabe an die Immobilienbranche unter der Wachstumsrate der Gesamtkreditvergabe der Finanzinstitute zu halten. (3) Es werden Berichte über den Stand der Kreditauszahlungen an die Immobilien-, Bau- und Nichtbanken-Kreditbranche angefordert.
- Generaldirektor des Steueramtes Ozaki Mamoru: Die extrem kurzfristige hohe Besteuerung von Grundstücksübertragungen mit einer Haltedauer von zwei Jahren oder weniger (sogenanntes Land-Flipping) wurde mit der Steuerreform von 1987 (Showa 62) eingeführt und wird nun um zwei Jahre verlängert. Das Grundsteuersystem wird ab diesem April von einem Unterausschuss der Steuerkommission grundlegend überprüft.
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