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Die Eintragung von Erbschaften ist obligatorisch geworden (System startete am 1. April, Reiwa 6).
Rechtsamt Tokio (Justizministerium).
Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Ab dem 1. April, Reiwa 6, wurden Anträge auf Eintragung von Erbschaften obligatorisch.
- Erben, die Immobilien durch Erbschaft (einschließlich Testament) erwerben, müssen die Eintragung der Erbschaft innerhalb von 3 Jahren ab dem Tag beantragen, an dem sie von ihrem Eigentumserwerb Kenntnis erlangen. Wird eine Erbteilungsvereinbarung getroffen, muss dies innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Vereinbarung geschehen.
- Ein Verstoß gegen die Verpflichtung ohne triftigen Grund unterliegt einer nicht-strafrechtlichen Geldbuße von bis zu 100.000 Yen.
- Erbschaften, die vor dem 1. April, Reiwa 6, begannen, unterliegen ebenfalls der Registrierungspflicht, mit einer Nachfrist von 3 Jahren.
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