NOMISMA SCHOLA
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Die Eintragung von Erbschaften ist obligatorisch geworden (System startete am 1. April, Reiwa 6).

Rechtsamt Tokio (Justizministerium).

Von dieser Quelle gestützte Behauptungen

  1. Ab dem 1. April, Reiwa 6, wurden Anträge auf Eintragung von Erbschaften obligatorisch.
  2. Erben, die Immobilien durch Erbschaft (einschließlich Testament) erwerben, müssen die Eintragung der Erbschaft innerhalb von 3 Jahren ab dem Tag beantragen, an dem sie von ihrem Eigentumserwerb Kenntnis erlangen. Wird eine Erbteilungsvereinbarung getroffen, muss dies innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum der Vereinbarung geschehen.
  3. Ein Verstoß gegen die Verpflichtung ohne triftigen Grund unterliegt einer nicht-strafrechtlichen Geldbuße von bis zu 100.000 Yen.
  4. Erbschaften, die vor dem 1. April, Reiwa 6, begannen, unterliegen ebenfalls der Registrierungspflicht, mit einer Nachfrist von 3 Jahren.

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