SOURCE ROOM
Zinsbegrenzungsgesetz
e-Gov Gesetzes- und Verordnungssuche (Gesetz Nr. 100, Shōwa 29)
Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Artikel 1: Der maximale Zinssatz beträgt 20 % pro Jahr für ein Kapital von weniger als 100.000 Yen, 18 % pro Jahr für ein Kapital von 100.000 Yen oder mehr, aber weniger als 1.000.000 Yen, und 15 % pro Jahr für ein Kapital von 1.000.000 Yen oder mehr. Jeder Teil, der diese Grenzen überschreitet, ist nichtig.
- Artikel 3: Jedes Geld, das der Gläubiger außer dem Kapital erhält, unabhängig von seiner Bezeichnung, wie z. B. Dankesgelder, Rabatte, Gebühren oder Ermittlungsgebühren, gilt als Zins (ausgenommen Kosten für den Vertragsabschluss und die Leistungserbringung).
- Artikel 4: Jede Vereinbarung über pauschalierten Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist insoweit nichtig, als sie das 1,46-fache der Sätze in Artikel 1 übersteigt. Eine Vertragsstrafe wird als pauschalierter Schadensersatz vermutet.
Wie die Überprüfungsstufen zu lesen sind. „Durchgelesen“ bedeutet, dass die Quelle vollständig gelesen wurde. „Bibliographie & Abstract gelesen“ bedeutet, dass die bibliografischen Informationen und die Zusammenfassung bestätigt wurden. „Über Kursmaterial“ bedeutet, dass auf die Quelle über das Lehrbuch oder den Kurstext verwiesen wurde. Der „Text-Hash“ ist der SHA-256 des Haupttextes von der Seite des Herausgebers, ohne Tags und Leerzeichen, um zu erkennen, ob die Quelle geändert wurde.