SOURCE ROOM
Gesetz über die öffentlichen Finanzen
Regierung von Japan (e-Gov-Gesetzessuche)
Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Artikel 5: Die Ausgabe von öffentlichen Anleihen darf nicht von der Bank von Japan übernommen werden, noch dürfen Kredite von der Bank von Japan aufgenommen werden. Dies gilt jedoch nicht, wenn besondere Gründe vorliegen, im Rahmen des durch einen Beschluss des Parlaments genehmigten Betrags.
- Artikel 4: Die Ausgaben des Staates sind aus anderen Einnahmen als öffentlichen Anleihen oder Krediten zu finanzieren. Für öffentliche Bauausgaben, Kapitalzeichnungen und Darlehen können jedoch öffentliche Anleihen ausgegeben oder Kredite aufgenommen werden, im Rahmen der durch einen Beschluss des Parlaments genehmigten Beträge, und ein Tilgungsplan ist dem Parlament vorzulegen.
Wie die Überprüfungsstufen zu lesen sind. „Durchgelesen“ bedeutet, dass die Quelle vollständig gelesen wurde. „Bibliographie & Abstract gelesen“ bedeutet, dass die bibliografischen Informationen und die Zusammenfassung bestätigt wurden. „Über Kursmaterial“ bedeutet, dass auf die Quelle über das Lehrbuch oder den Kurstext verwiesen wurde. Der „Text-Hash“ ist der SHA-256 des Haupttextes von der Seite des Herausgebers, ohne Tags und Leerzeichen, um zu erkennen, ob die Quelle geändert wurde.