SOURCE ROOM
Gesetz zur Sicherung der medizinischen Versorgung älterer Menschen (Gesetz Nr. 80 von 1982)
e-Gov-Gesetzessuche (Digitalagentur)
Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Artikel 67: Die teilweise Zuzahlung für medizinische Versorgungsleistungen im Rahmen des medizinischen Versorgungssystems für ältere Menschen beträgt grundsätzlich zehn Hundertstel; zwanzig Hundertstel, wenn das Einkommen dem durch eine Kabinettsverordnung festgelegten Betrag entspricht oder diesen übersteigt; und dreißig Hundertstel, wenn das Einkommen einem höheren, durch eine Kabinettsverordnung festgelegten Betrag entspricht oder diesen übersteigt.
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