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Nr. 4402 Fälle, in denen Schenkungssteuer erhoben wird (Steuer-Antwort)
Nationale Steuerbehörde.
Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Die Schenkungssteuer ist eine Steuer, die erhoben wird, wenn Vermögen durch eine Schenkung von einer Privatperson erworben wird. Wenn Vermögen durch eine Schenkung von einer Körperschaft erworben wird, unterliegt es der Einkommenssteuer.
- Wenn eine Person einen Vorteil erhält, beispielsweise durch den Erlass einer Schuld, gilt dies als Schenkung und unterliegt der Schenkungssteuer.
- Bei der Kalenderjahr-Besteuerung wird die Steuer auf den Betrag erhoben, der nach Abzug des Grundfreibetrags von 1,1 Millionen Yen vom Gesamtwert des vom 1. Januar bis 31. Dezember des betreffenden Jahres als Schenkung erhaltenen Vermögens verbleibt. Beträgt die Gesamtsumme 1,1 Millionen Yen oder weniger, wird keine Schenkungssteuer erhoben und keine Erklärung ist erforderlich.
- Im Rahmen des Systems der Besteuerung bei Erbschaftsabwicklung wird die Steuer auf den Betrag erhoben, der nach Abzug eines Grundfreibetrags von 1,1 Millionen Yen und eines Sonderfreibetrags von 25 Millionen Yen für jeden bestimmten Schenker verbleibt. Der Grundfreibetrag für dieses System ist auf Schenkungen beschränkt, die am oder nach dem 1. Januar, Reiwa 6, getätigt wurden.
- Die Erklärung und Zahlung sind vom 1. Februar bis zum 15. März des Jahres fällig, das auf das Jahr folgt, in dem die Schenkung erhalten wurde.
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