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Erwachsenenvormundschaftssystem und Registrierungssystem für Erwachsenenvormundschaft F&A — F1–F2 „Über das Erwachsenenvormundschaftssystem“.
Justizministerium.
Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Menschen mit unzureichender Entscheidungsfähigkeit aufgrund von Demenz, geistiger Behinderung, psychischen Störungen usw. können Schwierigkeiten haben, ihr Vermögen zu verwalten, Verträge für Pflegedienste oder die Aufnahme in eine Einrichtung abzuschließen oder an Erbschaftsteilungsgesprächen teilzunehmen. Sie sind auch gefährdet, Opfer von bösartigen Geschäftspraktiken durch nachteilige Verträge zu werden. Das Erwachsenenvormundschaftssystem dient dem Schutz und der Unterstützung dieser Personen.
- Das Erwachsenenvormundschaftssystem besteht aus zwei Arten: dem gesetzlichen Vormundschaftssystem und dem freiwilligen Vormundschaftssystem.
- Bei der gesetzlichen Vormundschaft bestellt das Familiengericht, nachdem die Entscheidungsfähigkeit der Person unzureichend geworden ist, einen Erwachsenenvormund usw. (Erwachsenenvormund, Pfleger oder Assistent), dessen Befugnisse im Allgemeinen gesetzlich festgelegt sind. Anträge können unter anderem von der Person selbst, ihrem Ehepartner, Verwandten bis zum vierten Grad, einem Staatsanwalt oder einem Bürgermeister gestellt werden.
- Bei der freiwilligen Vormundschaft schließt die Person, solange sie noch über ausreichende Entscheidungsfähigkeit verfügt, einen notariell beurkundeten Vertrag mit einem benannten freiwilligen Vormund ab, in dem die zu übertragenden Aufgaben festgelegt werden. Nachdem die Entscheidungsfähigkeit der Person unzureichend geworden ist, wird beim Familiengericht ein Antrag auf Bestellung eines Aufsehers für den freiwilligen Vormund gestellt. Der freiwillige Vormund kann von der Person selbst geschlossene Verträge nicht aufheben.
- Beratungsstellen: Referat des Zivilamts, Justizministerium; Allgemeine Gemeindliche Unterstützungszentren in jeder Gemeinde; Anwaltskammern; Vereinigungen von Justizbeamten/Erwachsenenvormundschaftszentrum/Rechtliche Unterstützung; Japanisches Zentrum für Rechtshilfe (Houterasu); Vereinigungen von Sozialarbeitern; Sozialfürsorgeräte. Anträge werden beim Familiengericht bearbeitet.
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