Lexikon und Literatur
Verordnung über die Einzahlung von Banknoten der Bank von Japan (Kaiserliche Verordnung Nr. 84 vom 17. Februar 1946).
Gesetzes- und Verordnungsdatenbank der Universität Nagoya – Graduiertenschule für Rechtswissenschaften der Universität Nagoya, Historische Informationen für Japanstudien, Gesetzes- und Verordnungsdatenbank.

Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Artikel 1: Banknoten der Bank von Japan der durch Verordnung festgelegten Arten (alte Scheine) verlieren ihre Gültigkeit als gesetzliches Zahlungsmittel an dem durch Verordnung festgelegten Tag. Sie gelten jedoch weiterhin als gültig, wenn sie für Einlagen usw. bei Finanzinstituten verwendet werden.
- Artikel 2: Personen, die alte Scheine besitzen, müssen diese bis zu dem durch Verordnung festgelegten Datum bei einem Finanzinstitut einzahlen usw. Personen, die innerhalb des Zeitraums alte Scheine bei der Bank von Japan einzahlen, können die Zahlung in neuen Scheinen bis zu dem durch Verordnung festgelegten Betrag verlangen.
- Artikel 7: Nach dem in Artikel 1 genannten Tag dürfen alte Scheine nicht mehr gegeben oder empfangen werden.
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