SOURCE ROOM
Gesetz über die Bank von Japan
Regierung von Japan (e-Gov-Gesetzessuche)
Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Artikel 46, Absatz 2: Banknoten der Bank von Japan sind gesetzliches Zahlungsmittel und können unbegrenzt zur Zahlung verwendet werden.
- Artikel 1: Der Zweck der Bank von Japan ist die Ausgabe von Banknoten, die Durchführung der Währungs- und Geldpolitik und die Gewährleistung einer reibungslosen Abwicklung von Geldern zwischen Finanzinstituten.
- Artikel 2: Das Prinzip der Währungs- und Geldpolitik ist es, durch das Streben nach Preisstabilität zur gesunden Entwicklung der Volkswirtschaft beizutragen.
- Artikel 33: Ordentliche Geschäfte (Diskontierung von Wechseln, Darlehen gegen Sicherheiten wie Staatsanleihen, Kauf und Verkauf von Staatsanleihen, Annahme von Einlagen usw.).
- Artikel 34: Darlehen an die Regierung und die Übernahme von Staatsanleihen liegen im Rahmen des Beschlusses des Parlaments gemäß der Klausel des Artikels 5 des Gesetzes über die öffentlichen Finanzen.
Wie die Überprüfungsstufen zu lesen sind. „Durchgelesen“ bedeutet, dass die Quelle vollständig gelesen wurde. „Bibliographie & Abstract gelesen“ bedeutet, dass die bibliografischen Informationen und die Zusammenfassung bestätigt wurden. „Über Kursmaterial“ bedeutet, dass auf die Quelle über das Lehrbuch oder den Kurstext verwiesen wurde. Der „Text-Hash“ ist der SHA-256 des Haupttextes von der Seite des Herausgebers, ohne Tags und Leerzeichen, um zu erkennen, ob die Quelle geändert wurde.