SOURCE ROOM
Nr. 4152: Berechnung der Erbschaftsteuer.
Nationale Steuerbehörde (Steuer-Antwort).
Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Das gesamte steuerpflichtige Nachlassvermögen wird berechnet, indem der Grundfreibetrag (30 Millionen Yen + 6 Millionen Yen × Anzahl der gesetzlichen Erben) vom Gesamtwert des steuerpflichtigen Vermögens abgezogen wird.
- Die Gesamterbschaftssteuer wird berechnet, indem angenommen wird, dass jeder gesetzliche Erbe den gesamten steuerpflichtigen Nachlass entsprechend seinem gesetzlichen Erbteil erwirbt, der Steuersatz angewendet und die Ergebnisse summiert werden.
- Wenn die Person, die das Vermögen erworben hat, eine andere Person als der Ehegatte, die Eltern oder die Kinder des Erblassers ist, wird ein Aufschlag in Höhe von 20 Prozent auf die Erbschaftssteuer erhoben.
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