SOURCE ROOM
Aufgeschobener Rentenbezug.
Japanischer Rentendienst.
Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Die Grundaltersrente (für Angestellte) kann aufgeschoben werden, anstatt sie mit 65 Jahren zu beziehen, und kann als erhöhter Betrag zwischen 66 und 75 Jahren bezogen werden. Der Erhöhungssatz ändert sich lebenslang nicht.
- Erhöhungssatz (max. 84 %) = 0,7 % × Anzahl der Monate vom Monat des Erreichens des 65. Lebensjahres bis zum Vormonat des Monats des Aufschubantrags.
- Für Personen, die am oder vor dem 1. April des Jahres Shōwa 27 geboren wurden, beträgt das Höchstalter für den Aufschub der Rentenzahlungen 70 Jahre, und die maximale Erhöhungsrate liegt bei 42 %.
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