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Bezüglich der Rentenbeträge usw. ab April, Reiwa 8.
Japanischer Rentendienst.
Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wird im Geschäftsjahr Reiwa 8 die Nationale Rente (Grundrente) um 1,9 % und die Arbeitnehmerrente (einkommensbezogener Teil) um 2,0 % gegenüber dem Geschäftsjahr Reiwa 7 erhöht.
- Die volle Altersgrundrente für das Geschäftsjahr Reiwa 8 beträgt 70.608 Yen pro Monat (für Personen, die am oder nach dem 2. April, Showa 31, geboren sind). Für das Geschäftsjahr Reiwa 7 betrug sie 69.308 Yen. Für Personen, die am oder vor dem 1. April, Showa 31, geboren sind, beträgt sie 70.408 Yen.
- Die Arbeitnehmerrente (Standardrentenbetrag für ein Ehepaar, einschließlich zweier Altersgrundrenten) beträgt 237.279 Yen pro Monat (232.784 Yen im Geschäftsjahr Reiwa 7). Dies ist das Leistungsniveau für eine Person, die 40 Jahre lang mit einem durchschnittlichen Einkommen (durchschnittliches monatliches Standardentgelt von 455.000 Yen) gearbeitet hat.
- Der Standardleistungsbetrag für die Rentenzuschussleistung wird jährlich entsprechend den Preisschwankungen angepasst und wird für das Geschäftsjahr Reiwa 8 um 3,2 % erhöht.
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