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Lexikon und Literatur

Amtsblatt Nr. 5731, 22. Februar, Shōwa 21 (1946) (Verordnung des Finanzministeriums Nr. 16, Änderung der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Einzahlung von Banknoten der Bank von Japan).

Amtsblatt — Druckerei des Finanzministeriums (Digitale Sammlungen der Nationalen Parlamentsbibliothek).

Von dieser Quelle gestützte Behauptungen

  1. Verordnung des Finanzministeriums Nr. 16 (22. Februar, Shōwa 21; Finanzminister Shibusawa Keizō): In Artikel 1 der Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Einzahlung von Banknoten der Bank von Japan wird „10-Yen-Scheine“ in „5-Yen-Scheine, 10-Yen-Scheine“ geändert. Wirksam ab dem Datum der Verkündung.

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