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Nutzungsgebühren für Dienstleistungen (Erläuterung der Pflegeversicherung)
Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales: Informationsveröffentlichungssystem für Pflegedienstleistungen
Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Die Nutzer-Zuzahlung für Pflegeversicherungsleistungen beträgt 10 % der Kosten (20 % oder 30 % für Personen mit einem Einkommen über einem bestimmten Niveau). Bei Leistungen im Wert von 10.000 Yen beträgt die Zuzahlung 1.000 Yen (2.000 Yen bei 20 %).
- Bei der Nutzung von Einrichtungen müssen die Nutzer zusätzlich zur Zuzahlung von 10-30 % auch die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und tägliche Lebenshaltung tragen.
- Dienstleistungen, die über den Grenzwert hinaus in Anspruch genommen werden, müssen vom Nutzer vollständig selbst bezahlt werden.
- Wenn die monatliche Gesamt-Zuzahlung des Nutzers die Obergrenze für seine Einkommenskategorie übersteigt, wird der überschüssige Betrag von der Pflegeversicherung als Leistung für hochpreisige Pflegedienstleistungen gezahlt.
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