Lexikon und Literatur
Vermögensabgabegesetz (Gesetz Nr. 52 vom 12. November 1946).
Gesetzes- und Verordnungsdatenbank der Universität Nagoya – Graduiertenschule für Rechtswissenschaften der Universität Nagoya, Historische Informationen für Japanstudien, Gesetzes- und Verordnungsdatenbank.

Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Artikel 1: Der Erhebungszeitpunkt ist der 3. März, Shōwa 21 (1946), 00:00 Uhr.
- Artikel 22: Liegt der steuerpflichtige Wert bei 100.000 Yen oder weniger, wird keine Vermögenssteuer erhoben.
- Artikel 23: Für Beträge über 100.000 Yen wird eine progressive Steuer in 14 Stufen erhoben, von 25 % bis zu 90 % für Beträge über 15 Millionen Yen.
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