NOMISMA SCHOLA
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Gesetz über das Mindestreservesystem

Regierung von Japan (e-Gov-Gesetzessuche)

Von dieser Quelle gestützte Behauptungen

  1. Artikel 1: Zweck ist die Einrichtung eines Mindestreservesystems als Mittel zur Währungsregulierung.
  2. Artikel 3: Benannte Finanzinstitute müssen Einlagen bei der Bank von Japan in einer Höhe halten, die nicht unter dem gesetzlichen Mindestreservebetrag liegt.
  3. Artikel 4: Die Festsetzung, Änderung oder Aufhebung des Reservesatzes wird von der Bank von Japan bestimmt, und der Reservesatz darf zwanzig Prozent nicht überschreiten.

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