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Gesetz über bestimmte Handelsgeschäfte

Verbraucherschutzbehörde

Von dieser Quelle gestützte Behauptungen

  1. Das Gesetz über bestimmte Handelsgeschäfte legt „Verhaltensvorschriften“ zur Kontrolle unangemessener Werbung und Transaktionen durch Unternehmen sowie „zivilrechtliche Regeln“ (wie z. B. Widerrufsfristen) zur Verhütung und Beilegung von Streitigkeiten fest.
  2. Das Gesetz ist das „Gesetz über bestimmte Handelsgeschäfte (Gesetz Nr. 57 von 1976)“.

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