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Gesetz über bestimmte Handelsgeschäfte
Verbraucherschutzbehörde
Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Das Gesetz über bestimmte Handelsgeschäfte legt „Verhaltensvorschriften“ zur Kontrolle unangemessener Werbung und Transaktionen durch Unternehmen sowie „zivilrechtliche Regeln“ (wie z. B. Widerrufsfristen) zur Verhütung und Beilegung von Streitigkeiten fest.
- Das Gesetz ist das „Gesetz über bestimmte Handelsgeschäfte (Gesetz Nr. 57 von 1976)“.
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