NOMISMA SCHOLA
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Arrest du Conseil d'Estat du Roy, concernant les Billets de Banque, les Actions de la Compagnie des Indes, le Cours des Especes, et le prix des Matieres d'Or & d'Argent. Du 5. Mars 1720

Conseil d'État du Roi(Paris: Imprimerie royale, 1720)— BnF Gallica

Von dieser Quelle gestützte Behauptungen

  1. Präambel: Der König, nachdem er im Rat die gegenwärtige Situation der Indien-Kompanie, der Bank und der im Umlauf befindlichen Hartwährung geprüft hatte, erachtete es für notwendig, die alten Aktien, die Zeichnungsscheine (soumissions) und die Prämien (primes) zu einer einzigen Art von Aktien zu vereinigen und ein festes Verhältnis zwischen Aktien und Banknoten festzulegen. Berichterstatter war der Generalkontrolleur der Finanzen Law (f3–f4).
  2. Artikel 2: Setzt die Aktien der Indien-Kompanie auf 9.000 Livres pro Aktie fest (f4).
  3. Artikel 3–4: Zeichnungsscheine und Prämien sind innerhalb dieses Monats bei der Kompanie zur Umwandlung in Aktien einzureichen. Zeichnungsscheine mit vier geleisteten Ratenzahlungen werden mit einem Wert von 6.000 Livres, alte Prämien mit 1.050 Livres und neue Prämien mit 5.000 Livres angenommen, im Austausch gegen Aktien zu 9.000 Livres pro Aktie (f4).
  4. Artikel 5: Ab dem 20. März werden bei der Bank Schalter eröffnet, um Aktien der Indien-Kompanie nach Wunsch des Inhabers in Banknoten und Banknoten in Aktien umzuwandeln (f4).

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