Geldverleihgeschäft
貸金業 / money-lending-business — Institutionen
Das gewerbsmäßige Verleihen von Geld. In Japan ist eine Registrierung erforderlich.
8 Reales Cob (Macuquina)17. Jahrhundert (Regierung Philipps IV.)
In Japan darf dieses Geschäft nicht ohne Registrierung beim Generaldirektor eines lokalen Finanzbüros oder einem Präfekturgouverneur betrieben werden. ⚠ Leihen Sie kein Geld von einer Partei, deren Registrierung nicht überprüft werden kann. Auch wenn der Handelsname „Bank“ enthält, handelt es sich nicht zwangsläufig um eine Bank.