NOMISMA SCHOLA

Geldverleihgeschäft

貸金業 / money-lending-business — Institutionen

Das gewerbsmäßige Verleihen von Geld. In Japan ist eine Registrierung erforderlich.

8 Reales Cob (Macuquina) 8 Reales Cob (Macuquina)17. Jahrhundert (Regierung Philipps IV.)
Reales Exemplar zum verwandten Begriff „Registrierung“.

In Japan darf dieses Geschäft nicht ohne Registrierung beim Generaldirektor eines lokalen Finanzbüros oder einem Präfekturgouverneur betrieben werden. ⚠ Leihen Sie kein Geld von einer Partei, deren Registrierung nicht überprüft werden kann. Auch wenn der Handelsname „Bank“ enthält, handelt es sich nicht zwangsläufig um eine Bank.