SOURCE ROOM
Schutzsystem für Versicherungsnehmer F&A F12: Einzelheiten zur Entschädigung im Falle der Insolvenz einer Lebensversicherungsgesellschaft.
Life Insurance Policyholders Protection Corporation of Japan.
Von dieser Quelle gestützte Behauptungen
- Das Versicherungsgeschäftsgesetz schreibt vor, dass gedeckte Policen, mit Ausnahme von Policen mit hoher garantierter Verzinsung, bis zu 90 % der Deckungsrückstellungen zum Zeitpunkt der Insolvenz geschützt sind.
- Bei der Übertragung von Versicherungsverträgen können die zugrunde liegenden Sätze, wie z. B. der angenommene Zinssatz, geändert werden, was zu einer Verringerung der Versicherungssumme führen kann.
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