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Währung (bis 1800)

Hubert Emmerig — Historisches Lexikon Bayerns(Bayerische Staatsbibliothek)

Von dieser Quelle gestützte Behauptungen

  1. Die Reichsmünzordnungen von 1524, 1551 und 1559 zielten auf einen reichsweiten Münzumlauf ab, erreichten diesen aber nicht; die Ordnung von 1559 (ergänzt 1566) versöhnte die Gulden-Zone Süddeutschlands mit der Taler-Zone Sachsen-Norddeutschlands (Rechnungstaler zu 90 Kreuzer). 1 Gulden = 60 Kreuzer, 1 Kreuzer = 4 Pfennig, 1 Pfennig = 2 Heller. Batzen = 4 Kreuzer, Groschen = 3 Kreuzer, Halbbatzen = 2 Kreuzer.
  2. Bayern erlebte, wie das gesamte Reich, in den ersten Jahren des Dreißigjährigen Krieges eine massive Münzverschlechterung (Kipper- und Wipperzeit). Die allmähliche Verschlechterung der Kleinmünzen begann in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts und erreichte ihren Höhepunkt 1619–1622. Der Silbergehalt wurde drastisch reduziert und erreichte in Bayern 1621 schließlich 10 % des in der Ordnung von 1559/1566 festgelegten Gehalts, wobei die kleinsten Nennwerte oft gar kein Silber mehr enthielten.
  3. Reform von 1623: Die schlechten Kippermünzen wurden abgewertet, und die nachfolgende Prägung kehrte zu den Normen des Reichsmünzfußes zurück.
  4. Münzherren hatten das Recht auf Zwangsumlauf und Münzverrufung (Außerkurssetzung von Münzen), und der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Außerkurssetzung brachte zusätzliche Einnahmen. Der weite Umlauf der leichten Pfennige aus Schwäbisch Hall im 13. Jahrhundert bestätigt das Greshamsche Gesetz, dass schlechtes Geld gutes verdrängt.
  5. Die Vereinheitlichung der Prägung wurde mit der bayerisch-österreichischen Münzkonvention von 1753/54 und der Reichsmünzreform von 1871/73 erreicht.

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